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Steuereinnahmen und -ausgaben

Geld • Nicht nur die Vögel beginnen um diese Jahreszeit wieder zu flattern. Auch die Steuererklärung flattert wieder in Briefkästen. Deshalb bietet sich ein Überblick über Steuern an.

| Thomas Abplanalp | Wirtschaft
Taschenrechner, Dokumente, Stifte
Das jährliche Ausfüllen der Steuererklärung macht nicht allen gleich viel Freude. Pixabay

Menschen zahlen nicht erst seit Kurzem Steuern. Das Konzept Steuer ist eine jahrtausendealte Einrichtung menschlicher Gemeinschaften. Gerade die Komplexität sesshafter und wachsender Gesellschaften verlangte nach Koordination. Gewisse Herrscher wie beispielsweise Pharaonen lebten sehr ausgabenintensiv. Auch die Verteidigung des eigenen Reichs verschlang viel Geld. Dasselbe galt für städtische Gesellschaften, die ihre Hygieneprobleme zu lösen hatten. Bereits frühe Hochkulturen, wie beispielsweise die Ägypter und Römer, finanzierten all das und vieles Weitere. Zumindest für einen Teil der finanziellen Mittel mussten die Untertanen und Bürger aufkommen. Geregelte Steuersysteme entstanden mit der Entwicklung des modernen Staats- und Verwaltungswesens. Und Grossbritannien führte gegen Ende des 18. Jahrhunderts die Einkommenssteuer ein.
Wenn ein Staat keine Steuern erhebt, dann braucht er andere Ertragsquellen. Konkret sind das in den meisten Fällen natürliche Ressourcen oder Finanzdienstleistungen. Beispielsweise können Öl- und Gasvorkommen in gewissen arabischen Staaten entsprechende Erträge einbringen. Dort erübrigen sich dann Einkommenssteuern. Oder Kleinstaaten wie Monaco leben vor allem von Unternehmensabgaben und die Cayman Islands finanzieren sich über Finanzdienstleistungen.

Direkte und indirekte Steuern

Der Begriff «Steuer» leitet sich vermutlich vom Mittelhochdeutschen «stiure» oder dem Althochdeutschen «stiura» ab und bedeutet «Stütze», «Unterstützung» oder auch «Steuerruder». Die Begriffsherkunft erklärt somit schon im Ansatz die heutige Begriffsbedeutung. Steuern bezeichnen nämlich finanzielle Abgaben an den Staat, auf die keine unmittelbare Gegenleistung folgt. Das zeigt sich in einem direkten Vergleich: Wenn eine Person in einem Geschäft für einen Apfel bezahlt, dann gehört ihr dieser Apfel nach der Bezahlung und sie kann ihn sofort konsumieren. Bei Steuerzahlungen ist das anders. Wer Steuern bezahlt, erhält auf individueller Ebene erst einmal nichts direkt. Doch die Steuergelder fliessen in verschiedene Bereiche, die unser Leben betreffen, zum Beispiel in das Gesundheitswesen, das Bildungswesen und auch in die Infrastruktur.
Es gibt zwei Arten von Steuern, die direkten Steuern und die indirekten Steuern. Erstere beziehen sich auf die finanziellen Verhältnisse der besteuerten Person. Letztere hängen als Verbrauchssteuern vom Güterkonsum ab und sind somit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Person. Zu den bekanntesten indirekten Steuern gehören die Mehrwert-, Tabak-, Alkohol- und Mineralölsteuer. Neben den Verbrauchssteuern gehören auch die Besitz- und Aufwandsteuern zu den indirekten Steuern. Zu nennen sind hier beispielsweise die kantonale Motorfahrzeugsteuer und die Hundesteuer der Gemeinde.
Die Grundannahme des Konzepts Steuer in der Schweiz liegt eigentlich im Solidaritätsgedanken. Alle Menschen in der Schweiz sollen ein gutes Leben haben. Ein solches kostet aber Geld. Da nicht alle genug Geld und andere Ressourcen haben, um sich um alles selbst kümmern zu können, springt der Staat ein und übernimmt gewisse Aufgaben. Dafür braucht er Geld. Deshalb zahlt die Bevölkerung Steuern.

Steuerzahler

In der Schweiz zahlen sowohl natürliche wie auch juristische Personen Steuern. Natürliche Personen sind in diesem Zusammenhang menschliche Wesen aus Fleisch und Blut. Zu den juristischen Personen gehören beispielsweise Unternehmen und Vereine. Grundsätzlich zahlen Menschen Steuern, sobald sie achtzehn Jahre alt sind. In gewissen Fällen zahlen Erziehungsberechtigte bereits Steuern für ihren unter achtzehn Jahre alten Nachwuchs, sofern dieser bereits Geld auf einem Konto besitzt. Aber nicht alle Menschen müssen Steuern zahlen. Wer nur über sehr wenig Geld verfügt, muss keine Steuern zahlen.
Viele verschiedene Faktoren beeinflussen die Steuersituation einer Person. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem der Wohnsitz, Aus- und Weiterbildungen, Erbschaft und Schenkungen, der Kauf und Verkauf von Liegenschaften und Lotteriegewinne.
Im Jahr 2022 zahlten effektiv 603 133 natürliche Personen im Kanton Bern Steuern und 31 739 juristische Personen. Rund 87 Prozent der Steuereinnahmen durch natürliche Personen zustande gekommen sind und rund 13 Prozent durch Unternehmen, Vereine und dergleichen.
Wie ein Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre bis 2008 zeigt, hat sich das Verhältnis der Steuererträge von
natürlichen und juristischen Personen im Kanton Bern kaum verändert.
Dafür ist das Steueraufkommen seit 2008 gestiegen. Während das gesamte Steueraufkommen von natürlichen und juristischen Personen 2008 noch rund 3,7 Milliarden Franken betrug, waren es 2022 etwa 4,8 Milliarden. Die Steigerung lässt sich unter anderem mit dem Bevölkerungszuwachs erklären. Während der Kanton 2008 insgesamt 621 263 steuerpflichtige natürliche Personen zählte, belief sich die Zahl 2022 auf 660 190 natürliche steuerpflichtige Personen.

Steuerausgaben Bund

Etwa 30 Prozent der Steuereinnahmen gehen zum Bund, 40 zu den Kantonen und 30 zu den Gemeinden. Die Steuergelder fliessen an den Bund, den Wohnkanton und die Wohngemeinde, damit diese ihre Aufgaben und Angebote umsetzen können.
Die erwarteten Steuereinnahmen aus den direkten Bundessteuern im Jahr 2025 betragen gemäss Website des Bundes etwas mehr als 30 Milliarden Franken. Über diese verfügt der Bund. Zusammen mit den anderen Steuereinnahmen wie der Mehrwertsteuer betragen die Einnahmen für den Bund insgesamt 85,7 Milliarden Franken. Die geplanten Ausgaben belaufen sich auf 86,4 Milliarden.
Von diesem Betrag fliessen rund 35 Prozent in die soziale Wohlfahrt; 16 Prozent in die Finanzen und Steuern, womit vor allem Zahlungen an die Kantone in Form von Transfers und Finanzausgleichen gemeint sind und auch die Zinsen für die Staatsschulden; 12 Prozent in den Verkehr; 10 Prozent in die Bildung; 8 Prozent in die Sicherheit; 4 Prozent in die internationale Zusammenarbeit; 4 Prozent in die institutionellen und finanziellen Voraussetzungen, wozu beispielsweise die Personalkosten der Bundesverwaltung gehören; 4 Prozent in die Landwirtschaft und Ernährung; 3 Prozent in die Wirtschaft; 2 Prozent in die Umwelt und Raumordnung; etwas weniger als ein Prozent in die Kultur und Freizeit; und etwa ein halbes Prozent in die Gesundheit.

Steuerausgaben Kanton Bern

Die Kantonale Steuerverwaltung leitet und koordiniert die Steuerveranlagung, die Rechnungsstellung und das Inkasso. Das heisst, die bezahlten Steuern gehen in einem ersten Schritt zum Kanton. Dieser gibt dann die entsprechenden Abgaben wie beispielsweise die direkten Bundessteuern an den Bund weiter. Weitere Nutzniesser sind die Kantone, die Gemeinden und die Kirchgemeinden.
Abzüglich dieser Abgaben verfügt der Kanton Bern gemäss seiner Website jährlich über rund 12 Milliarden Franken Steuergelder, die er in verschiedenen Bereichen einsetzt. Das zeigt die Jahresrechnung 2023 des Kantons Bern: Von 100 Franken Steuereinnahmen für den Kanton fliessen 28 Franken in das Bildungswesen, 21 in die soziale Sicherheit, 14 in das Gesundheitswesen, 12 in die Verwaltung, 9 in die öffentliche Ordnung und Sicherheit; 7 in die Volkswirtschaft, sprich in den Tourismus, die Land- und Forstwirtschaft, die Industrie, das Gewerbe und den Handel; 6 Franken in den Verkehr, 2 in Kultur, Sport, Freizeit und Kirche und 1 in Umweltschutz und Raumordnung.
Den grössten Ertrag im Jahr 2021 generieren die Einkommenssteuern natürlicher Personen mit rund 64 Prozent. Etwa 11 Prozent kommen durch die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen zusammen. 8 Prozent setzen sich aus den Vermögenssteuern natürlicher Personen zusammen. Und etwa 6 Prozent der Steuererträge kommen von den Handänderungssteuern. Die restlichen Prozente bestehen aus Motorfahrzeugsteuern, Grundstückgewinnsteuern und anderen.

Nehmerkanton

Der Kanton Bern gehört mit 15 anderen Kantonen zu den Nehmerkantonen. Das bedeutet, dass er von Geberkantonen, also ressourcenstarken Kantonen, und vom Bund Ausgleichszahlungen (Nationaler Finanzausgleich) erhält. Der grösste Geberkanton ist der Kanton Zug. Pro Einwohner betrug der Finanzausgleich im Kanton Bern so 1177 Franken. Geografisch-topografische und soziodemografische Gegebenheiten erklären, warum ein Kanton zu einem Nehmerkanton wurde. Zum Beispiel tragen Gebirgskantone wie der Kanton Bern in der Tendenz höhere Kosten bei der Infrastruktur.
Dasselbe passiert auch innerhalb des Kantons mit Gemeinden. Gemäss kantonalem Finanzausgleich zahlen steuerkräftige Gemeinden Beiträge, um ärmere Gemeinden zu unterstützen.

Steuerbeträge

Wer mehr Geld hat, zahlt mehr Steuern: Das ist die Idee der Steuerprogression.
Die zu bezahlenden Steuern verlaufen nicht linear oder proportional, weil dadurch die Kaufkraft von Kleinverdienern stärker eingeschränkt würde als diejenige von Millionären. Die Steuersätze beziehen sich deshalb auf die Höhe des steuerbaren Einkommens und Vermögens.
Bei einer steuerpflichtigen ledigen und kirchensteuerfreien Person im Kanton Bern beispielsweise beträgt die Steuerbelastung bei einem steuerbaren Einkommen von 30 000 Franken rund 17 Prozent, sprich 5100 Franken. Hat sie 50 000 Franken zu versteuern, beläuft sich die Steuerbelastung auf 19 Prozent, also 9500 Franken. Bei einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Franken ist die Steuerbelastung 24 Prozent, 24 000 Franken, und bei einem steuerbaren Einkommen von 200 000 Franken beläuft sich die Steuerbelastung auf 31 Prozent, 62 000 Franken.

Steuererlass

Wie die Steuerverwaltung auf ihrer Website schreibt, sind die Anforderungen für eine rechtskräftige Steuererlassung hoch. Um einen Steuererlass zu erhalten, müssen verschiedene Bedingungen mindestens erfüllt sein: Erstens darf die Mitwirkungspflicht im Gesuchsjahr nicht verletzt worden sein. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht passiert beispielsweise durch das Nichteinreichen der Steuererklärung. Zweitens dürfen nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sein, um die geforderten Zahlungen zu tätigen. Drittens dürfen neben der zu erlassenden Forderung keine weiteren Schulden bestehen und die anderen Gläubiger bestehen nicht mehr auf ihrer Geldforderung. Viertens dürfen seit der Rechnungsstellung keine anderen Schulden beglichen worden sein. Fünftens darf kein Vermögen vorhanden sein, das die zu erlassende Forderung übersteigt. Mit Vermögen sind in diesem Kontext beispielsweise Sparkonten, Wertschriften, Lebensversicherungen, Liegenschaften oder unverteilte Erbschaften gemeint. Sechstens darf auch dann nicht genug Vermögen für Ratenzahlungen vorhanden sein, wenn die Lebenserhaltungskosten auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum reduziert werden. Und siebtens darf für die zu erlassende Forderung noch kein Zahlungsbefehl erhalten worden sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, besteht die Möglichkeit, ein Formular mit einem Erlassgesuch einzureichen.
Wer sich für Steuern interessiert, kann auf der Seite der Steuerverwaltung einen Newsletter abonnieren.


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Das Schlagwort Bürokratie

Verwaltung • Sowohl auf kantonaler Ebene wie auch auf Bundesebene wird in der Politik oder auch in privaten Gesprächen häufig kritisiert, dass zu viel Geld in die Verwaltung und in eine uferlose Bürokratie fliesse.
| Thomas Abplanalp | Wirtschaft

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