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Das bange Warten

Asylsuchende | Für in die Schweiz geflüchtete Menschen mit rechtskräftig abgewiesenem Asylgesuch ist eine Rückkehr in ihr Heimatland aus politischen oder technisch-organisatorischen Gründen oft unmöglich – dennoch werden sie ausgeschafft.

Asyl
Am äussersten Rande der Gesellschaft: abgewiesene Asylsuchende im Rückkehrzentrum Enggistein bei Worb. Foto: Adrian Hauser

Selbst wenn das Staatssekretariat für Migration nach intensiven Befragungen zum Schluss kommt, die asylsuchende Person könne eine individuelle Verfolgung und drohende Gefahr an Leib und Leben nicht glaubhaft darstellen, werden Asylsuchende aus Herkunftsländern wie Eritrea, Iran, Irak, Sri Lanka oder Tibet bei ihrer Rückkehr auf unüberwindbare Schwierigkeiten stossen. Verfolgungen, Inhaftierungen, Zwangsrekrutierungen und Morde finden statt, in Ländern, welche die Schweiz als mögliche Rückkehrländer bezeichnet. Kehren diese Menschen in ihr Herkunftsland zurück, können sie kaum ein normales, geschweige denn angstfreies Leben führen. Bis zu ihrer Ausschaffung aus der Schweiz leben sie teilweise jahrelang als sogenannte Nothilfebezügerinnen und -bezüger am äussersten Rand der Gesellschaft. Sie werden sozial isoliert, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, von der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Sie erhalten lediglich das Nötigste und werden gezwungen, auf unabsehbare Zeit in prekären Verhältnissen, nämlich der absoluten Perspektivlosigkeit, zu leben. Dies ist weder mit den Werten der schweizerischen humanitären Tradition vereinbar noch mit den internationalen Menschenrechten. «Die abschlägigen Bescheide werden vom Schreibtisch aus gefällt. Niemand, der die Menschen kennt, würde sie so ausschaffen lassen», sagt Ursula Fischer von der «Aktionsgruppe Nothilfe». Gemäss Pfarrer Daniel Winkler gehen diese Menschen physisch und psychisch kaputt. Bei Personen, die eine Perspektive in der Schweiz haben, erachtet er eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt als zentral, wofür der Spracherwerb eine wichtige Rolle spielt. Dies ist vor allem auch eine zivilgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht nur staatlich geregelt werden. Doch auch diese Menschen müssen sich in Geduld üben, bevor sie wissen, ob sie hierbleiben dürfen oder nicht.


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