Was viele nicht wissen: Ein Naturschutzgebiet darf bewirtschaftet werden. Im Falle der Belpau nach dem Mittelwaldprinzip. Das bedeutet: Für Eingriffe bis zu einem sogenannten Brusthöhendurchmesser (BHD) von 30 cm erhält die Waldbesitzerin, in diesem Fall die Burgergemeinde Belp, 4000 Franken pro Hektar. Bei einem Eingriff von über einem BHD von 30 cm gibt es pro Hektar 8000 Franken. Die Burgergemeinde Belp darf also das Naturschutzgebiet zum Geldverdienen (be)nutzen – was ein Paradoxon darstellt, denn es flies-sen öffentliche Gelder für den Naturschutz. Und was macht die Burgergemeinde mit dem Geld? Junge Bäume pflanzen? Doch um die Umweltleistung eines grossen, alten Baumes zu kompensieren, bräuchte es 400 Jungbäume. Da drängen sich schon Fragen auf …