Vermischen und vertuschen?
Pfas/Gastbeitrag • Tierische Lebensmittel sind in der Schweiz teilweise so stark mit den gesundheitsgefährdenden PFAS-Chemikalien belastet, dass die Höchstwerte überschritten werden. Der Ständerat will nun belastetes mit unbelastetem Fleisch vermischen lassen, um die Grenzwerte einzuhalten. Der Konsumentenschutz lehnt ein solches Vorgehen kategorisch ab. Trotzdem nahm der Nationalrat die Motion gestern an.

PFAS, auch «Ewigkeitschemikalien» genannt, sind äusserst langlebig und bauen sich kaum ab. Sie sind aber auch eine Gefährdung für die Gesundheit. Sie können Leber, Nieren und Schilddrüse schädigen, einige Verbindungen gelten als krebserregend. Sie sind mittlerweile fast überall nachweisbar, im Boden, im Wasser und in unseren Organismen. Da ein Verbot der PFAS noch nicht durchgesetzt werden konnte, wird das Problem mit ihrer weiteren Verwendung zusätzlich verstärkt.
Grenzwert gut, alles gut?
Nun will der Ständerat es ermöglichen, dass Fleisch von PFAS-belasteten Bauernhöfen mit unbelastetem Fleisch vermischt werden darf, sodass die Grenzwerte wieder eingehalten werden. Er hat in der Frühlingssession eine entsprechende Motion angenommen. Angesichts dessen, dass sich PFAS anreichern und kaum abbauen, ist dies unverständlich. Geholfen wird damit einzig den Landwirten. Die Konsumentinnen und Konsumenten hingegen würden nicht erfahren, wenn sie solche «Mischprodukte» kaufen würden. Im Kanton St. Gallen gab es bereits Höfe, deren PFAS-Belastung dazu führte, dass das Fleisch die Höchstwerte überschritt. Dieses Fleisch wurde mit unbelastetem vermischt und kam in den Verkauf.
Konsumenten sollen ausbaden
Der Konsumentenschutz lehnt ein solches Vorgehen ab. So wird versucht, das Problem bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu lösen und nicht dort, wo es entsteht. Das Risiko und die Gesundheitsgefährdung wird den Konsumentinnen und Konsumenten zugemutet. Denn die PFAS verschwinden trotz Vermischen nicht, sondern werden von Menschen aufgenommen.
Mehr Kosten, weniger Wert
Die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens ist schwierig: Es ist aufwendig, das Fleisch so zu vermischen, dass beim Endprodukt die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Es ist unabdingbar, einen solchen Prozess und auch das Endprodukt streng zu kontrollieren. Das verursacht hohe Kosten. Alle Teile der Tiere müssten so aufbereitet werden, dass sie vermischt werden können. Das bedingt, dass auch Filets, Braten und andere edlere Stücke zu Hackfleisch oder Wurstwaren verarbeitet werden müssten und damit an Wert verlören.
Nationalrat soll korrigieren
Gegen die Motion hat sich der Konsumentenschutz beim Ständerat eingesetzt. Er zählte leider vergeblich auf den Nationalrat, der den Vorstoss am vergangenen Dienstag behandelt hat. Der Konsumentenschutz hofft, dass Stimmen wie die von Proviande, der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft, lauter werden: Diese befürchtet, dass durch solche Praktiken das gute Image des Schweizer Fleisches leiden würde und die Umsetzung sehr aufwendig wäre.