«Das Gesundheitswesen ist überreguliert»
Interview • Das Gesundheitswesen ist nach wie vor am Anschlag, Pflegende haben vielerorts zu wenig Zeit für ihre Patientinnen und Patienten. Die Pflegeinitiative befindet sich zwar in der Umsetzung, doch bis die Massnahmen greifen, braucht es eine gewisse Zeit. Pierre Alain Schnegg (SVP), Vorsteher der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern, bezieht Stellung.

Seit diesem Herbst entrichtet der Kanton Förderbeiträge an Personen, die eine Ausbildung in der Pflege machen wollen. Die Frist für entsprechende Gesuche war Anfang August. Wie viele Anträge wurden gestellt, und in welcher Höhe wurden entsprechende Gelder gesprochen?
Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative werden Studierende des Bachelorstudiengangs in Pflege sowie Studierende der Höheren Fachschule (HF) Pflege mit Förderbeiträgen unterstützt. Im Zusammenhang mit den Förderbeiträgen auf Stufe Fachhochschule sind bislang rund zehn Gesuche eingegangen. Im Jahr 2026 haben 52 Personen eine Ausbildung auf Stufe HF Pflege begonnen. Eine verlässliche Angabe zu den gesamten Förderkosten für das Kalenderjahr 2026 ist unterjährig nicht möglich.
Was für einen Hintergrund haben die Personen, die ein Gesuch gestellt haben?
Gemeldet haben sich sowohl Personen, die bereits im Pflegebereich tätig sind und sich weiterentwickeln möchten, als auch Personen, die einen Quereinstieg in die Pflege in Betracht ziehen. Das Förderinstrument richtet sich an Personen ab 27 Jahren.
Für welche Ausbildungen gelten diese Beiträge?
Für ein Voll- oder Teilzeitstudium an einer Fachhochschule zum Bachelor-Abschluss in Pflege und für die HF-Ausbildung in Pflege, welche das Berner Bildungszentrum Pflege und das «Centre de formation professionnelle Berne francophone SANTÉ-SOCIAL» in St-Imier anbieten. Das sind Ausbildungen zum diplomierten Pflegefachmann HF beziehungsweise zur diplomierten Pflegefachfrau HF.
Mehr Leute ausbilden ist eine Sache. Doch man muss die Leute auch im Beruf halten. Was tut der Kanton dafür?
Das Personal wird von den Institutionen angestellt. Der Kanton unterstützt sie, indem er Informationen zur Verfügung stellt, Präsentationen von Best-Practice-Beispielen organisiert und den Austausch sowie Treffen ermöglicht.
Spitäler und andere Institutionen sind gefordert, Massnahmen zur Steigerung der Arbeitsplatzattraktivität umzusetzen. Was für Massnahmen könnten das sein?
Zum Beispiel eine gute Dienstplan-gestaltung. So haben wir das Modell des Spitals Bülach, das auf flexible Arbeitszeiten fokussiert, unter den Berner Leistungserbringern bekannt gemacht.
Es wird oft beklagt, dass die Pflegenden immer noch zu wenig Zeit für ihre Patienten und Patientinnen haben. Wie beurteilen Sie diese Situation?
Die Klage, dass Pflegende zu wenig Zeit für ihre Patienten haben, ist absolut berechtigt und spiegelt die Realität in vielen Gesundheitssystemen wider. Das Gesundheitswesen ist leider überreguliert, und die Politik reagiert meist mit noch mehr Regulierung. Ein erheblicher Teil der Arbeitszeit fliesst heute in die Dokumentation, die Qualitätssicherung und administrative Prozesse. Diese Zeit fehlt direkt am Krankenbett. Der Einsatz von Digitalisierung und die Entlastung durch Assistenzpersonal sind wichtige Hebel, um den Pflegenden wieder mehr Zeit für die direkte Arbeit am Menschen zu verschaffen.
Wie beurteilen Sie die allgemeine Belastungssituation in der Pflege im Kanton Bern?
Der Fachkräftemangel ist kein bernisches, sondern ein nationales und sogar internationales Problem. Wir werden lernen müssen, mit weniger Mitteln mehr zu erreichen – auch die demografische Entwicklung wird uns dazu zwingen. Deshalb muss weiterhin in die Digitalisierung und die ambulante Versorgung investiert werden.
Wie hat sich die Belastung in der Pflege im Kanton seit der Annahme der Pflegeinitiative geändert?
Die Umsetzung der ersten Etappe verläuft gut, unser Kanton war bereits gut darauf vorbereitet. Die Massnahmen werden eine Verbesserung bringen, das braucht jedoch Zeit. Für die zweite Etappe warten wir auf die Entscheide des Bundes.
Auf welche Entscheide des Bundes warten Sie?
Im Mai 2025 hat der Bundesrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie die Revision des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die beiden Vorlagen bilden einen Teil der zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative. Der Nationalrat hat die Vorlage am 28. April 2026 angenommen, dabei gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf jedoch verschiedene Anpassungen vorgenommen. Am 2. September 2026 ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat die Detailberatung aufgenommen. Das parlamentarische Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Die Beratung im Ständerat wird voraussichtlich im weiteren Verlauf des Jahres fortgesetzt.
Es wird teilweise beklagt, dass die Qualität in der Pflege nicht mehr gewährleistet sei, worunter die Patientinnen und Patienten leiden würden. Was sagen Sie dazu?
Der Kanton schreibt einen Stellenetat vor, der nicht verändert wurde. Dieser richtet sich nach dem Pflegebedarf der Personen, die eine Institution betreut. Zudem bestehen Mechanismen, über die negative Vorkommnisse gemeldet werden können. Die Ombudsstelle oder auch das kantonale Gesundheitsamt gehen jeder Meldung nach.
Anfang des Monats hat der Grosse Rat eine obligatorische Anbindung des Pflegepersonals an einen GAV abgelehnt. Was waren die Gründe dafür, und was ist Ihre Meinung dazu?
Bei den Spitälern hatte uns der Grosse Rat beauftragt, Spitäler mit und ohne GAV miteinander zu vergleichen. Das Resultat: Die Arbeitsbedingungen sind durchaus vergleichbar. Fehlt in einer Branche – wie heute – Personal, bringt ein GAV keine Verbesserung – im Gegenteil: Ohne GAV können sich die Institutionen voneinander abheben, um das Personal zu gewinnen, das sie brauchen.
Die Befürworter des GAV argumentierten, dass die Umsetzung der Pflegeinitiative auf nationaler Ebene nicht funktioniere oder zu langsam sei.
Bund und Kantone haben immer vor Schwierigkeiten bei der Umsetzung gewarnt. Die Finanzierung des Gesundheitswesens ist national geregelt. Deshalb müssen diese Entscheide zuerst auf nationaler Ebene gefällt werden.
Welche Rolle haben die Angehörigen im «Setting» der Pflege?
Angehörige sind sehr wichtige Partnerinnen und Partner, unabhängig davon, in welchem Umfeld die Patientin oder der Patient lebt. Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, sich von einer Spitex-Organisation anstellen zu lassen und für die erbrachte Grundpflege entschädigt zu werden.
Wo steht der Kanton Bern in der Umsetzung im Vergleich zu anderen Kantonen?
Der Kanton Bern ist Vorreiter. Bereits seit 2012 gilt bei uns eine Ausbildungsverpflichtung, die heute Früchte trägt.
Welche Massnahmen der Pflegeinitiative hat der Kanton Bern bereits umgesetzt?
Die erste Etappe der Pflegeinitiative ist umgesetzt. Diese umfasst die Ausbildungsoffensive. Die zweite Etappe hat zum Ziel, die berufliche Entwicklung zu fördern. Das entsprechende Bundes-gesetz wurde im Dezember 2022 verabschiedet. Verordnung und Gesetz wurden im Juli 2024 in Kraft gesetzt. Die Umsetzung der Pflegeinitiative dauert von 2024 bis 2032, also insgesamt acht Jahre.
Akteure im Gesundheitswesen wie Betriebe, Verbände und Fachpersonen können ihre Ideen für die Umsetzung der Pflegeinitiative einreichen. Was hat sich diesbezüglich getan?
Seit Beginn wurden zahlreiche Projekte eingereicht. Aktuell befinden sich 16 Projekte in der Umsetzung, weitere 14 Projektanträge für 2027 sind in Prüfung. Die Themen reichen von der Unterstützung von Berufsbildenden über digitale Lernangebote bis zur Stärkung der Ausbildungsqualität und der Förderung von Pflegestudierenden. Damit fliesst das Wissen aus der Praxis direkt in die Umsetzung ein – ein wichtiger Beitrag, um innovative und bedarfsgerechte Lösungen für die Pflegeausbildung zu fördern.
Sie haben einen offenen Brief erhalten von einem Angehörigen, der in einem Pflegeheim insbesondere die lange Reaktionszeit bei einem Alarmruf kritisiert. Inwiefern ist der Kanton in einem solchen Fall zuständig?
Zu einzelnen Fällen können wir aus Datenschutzgründen keine Stellung nehmen. Grundsätzlich ist die Institution für die Pflege und Betreuung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich, der Kanton übt die Aufsicht aus. Bei Beanstandungen wendet man sich am besten zuerst an die Institution selbst. Führt das zu keiner Lösung, stehen die Ombudsstelle sowie das Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde zur Verfügung.






