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«Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft»

Interview • Das Bundesamt für Zivildienst ZIVI ist die zuständige Behörde des Bundes für den Zivildienst. Sie ist für alle Belange des Zivildienstes zu­ständig. Christoph Flückiger, Leiter Kommunikation beim ZIVI, gibt einen Einblick in dessen Aufgaben und Tätigkeiten.

| Adrian Hauser | Politik
Einer der Schwerpunkte bei Zivildiensteinsätzen ist «Pflege und Betreuung». (Bild: ZIVI/zVg)

Welches sind grundsätzlich die Aufgaben Ihres Amtes?

Christoph Flückiger: Das Bundesamt für Zivildienst ZIVI ist für alle Belange des Zivildienstes zuständig. Der Grundauftrag des Zivildienstes ist, die Dienstleistungspflicht denjenigen möglich zu machen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können. Das ZIVI sorgt dafür, dass Gesuche zur Zulassung rasch behandelt werden und dass Einsätze der Zivildienstpflichtigen effizient und gesetzeskonform organisiert sind. Ausserdem stellt das ZIVI den volkswirtschaftlichen Nutzen des Zivildienstes sicher.

 Welche Kriterien muss ein Betrieb erfüllen, damit er Zivildienstleistende in Anspruch nehmen kann?

Der Zivildienst soll dort zum Einsatz kommen, wo der grösste gesellschaftliche Bedarf besteht. Mit anderen Worten: als Unterstützung für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft, wo personelle Ressourcen fehlen. Die Schwerpunktprogramme des Zivildienstes liegen im Bereich «Pflege und Betreuung» sowie «Umwelt- und Naturschutz». Damit ein Betrieb Einsatzplätze anbieten darf, gelten verschiedene Bedingungen wie eine nicht gewinn­orientierte Tätigkeit, Gemeinnützigkeit oder auch, dass die Zivi-Einsätze arbeitsmarkt- und wettbewerbsneutral erfolgen.

Sie kontrollieren die Einhaltung der Regeln mittels Inspektionen. Welche Regeln sind das und wie laufen solche Inspek­tionen ab?

Bei regelmässigen, unangekündigten Inspektionen überprüfen Mitarbeitende des ZIVI schwergewichtig, ob Einsatzbetriebe und Zivis im konkreten Einsatz alle rechtlichen und administrativen Regeln einhalten. Zu den Regeln gehört die Einhaltung der Arbeiten gemäss definierten Pflichtenheften, die Kontrolle der Arbeitszeiten oder auch, dass die Zivis am Arbeitsplatz betreut werden. Bei der Inspektion werden dementsprechend Einsatzbetrieb und Zivi getrennt befragt und werden die Örtlichkeiten wie etwa der Arbeitsplatz inspiziert.

 Mussten auch schon Betriebe ausgeschlossen werden? Aus welchen Gründen?

Werden Unregelmässigkeiten festgestellt, werden entsprechende Massnahmen getroffen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Arbeitsplatzbedingungen verbessert werden müssen, dass Pflichtenhefte angepasst werden oder die Einsatzplätze beschränkt werden. Gemeinsam mit dem Einsatzbetrieb suchen wir nach Lösungen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden können. Das kann dazu führen, dass sich ein Betrieb zurückzieht und keine Einsatzplätze mehr anbietet. Das Zivildienstrecht legt disziplinarische Sanktionsmassnahmen fest, bei schweren Verstössen erfolgt eine Strafanzeige an die zuständigen Strafuntersuchungsorgane.

Wie verhindern Sie, dass Zivildienst­leistende als billige Arbeitskräfte aus­genutzt werden?

Das Zivildienstgesetz erfordert, dass die Einsätze arbeitsmarktneutral erfolgen. Dazu gibt es Regeln, die das ZIVI konsequent anwendet und bei Inspektionen kontrolliert. Ein Einsatzbetrieb erhält bei der Anerkennung Anspruch auf eine begrenzte Anzahl Einsatzplätze, abhängig von seiner Grösse. Es gibt keine Garantie, dass er die Plätze besetzen kann. Damit wird verhindert, dass dauerhafte und unverschiebbare Aufgaben statt von entlöhnten Arbeitnehmenden von Zivildienstpflichtigen erledigt werden. Die Arbeiten der Zivis werden in Pflichtenheften genau definiert. Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden überprüfen zudem standardmässig die Anerkennung grosser Einsatzbetriebe, die mehr als 10 Zivis einsetzen dürfen. Für den Einsatzbetrieb entstehen Kosten, wenn sie Zivis einsetzen. Diese Abgaben an den Bund orientieren sich am orts- und berufsüblichen Bruttolohn, den der Einsatzbetrieb einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer für eine vergleichbare Tätigkeit bezahlen müsste.

 Für welche Personen eignet sich der Zivil­dienst?

Wer den Militärdienst aus Gewissensgründen nicht leisten kann, kann seinen Dienst im zivilen Ersatzdienst leisten. Er muss bereit sein, 1,5-mal so lange Zivildienst zu leisten, wie Militärdienst geleistet werden müsste. Die Einsätze müssen vom Zivi selbst geplant werden, ansonsten erfolgt ein gebührenpflichtiges Aufgebot von Amtes wegen. Das bedeutet, dass das Bundesamt für Zivildienst ZIVI den Zeitpunkt und den Ort des Einsatzes bestimmt. Eine vorzeitige Entlassung aus der Zivildienstpflicht ist nur bei dauerhafter ziviler Arbeitsun­fähigkeit möglich.

 Welchen Beitrag leisten Zivildienst­leistende an die Gesellschaft?

Im Jahr 2024 haben Zivildienstpflichtige rund 1,9 Millionen Diensttage geleistet. Am meisten Diensttage leisteten
Zivis im Gesundheits- und Sozialwesen, gefolgt von Umwelt- und Naturschutz. 

 Möglich sind auch Einsätze im Ausland. Welche sind das und für wen eignen sich diese?

Auslandeinsätze sind Sonderfälle von Zivildiensteinsätzen, das heisst, Zivis und Einsatzbetriebe müssen hohen Anforderungen genügen, und entsprechend selten finden solche Einsätze statt. Auslandeinsätze orientieren sich an der offiziellen Politik der Schweiz zur Entwicklungszusammenarbeit, zur humanitären Hilfe und zur zivilen Friedensförderung. Im Vorfeld muss ein Bewerbungsverfahren durchlaufen werden, bei dem die Eignung eines Zivis geprüft wird. Es sind Vorbereitungskurse zu absolvieren, insbesondere zu Sicherheitsthemen, und teilweise ist ein Assessment zu durchlaufen.


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