Parlament will Tieflöhne vorschreiben
Mindestlöhne • Zurzeit stehen die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne unter Beschuss. Gewerkschaften und Parteien wehren sich dagegen. Ein Gastbeitrag von David Gallusser, Ökonom und Zentralsekretär beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund in Bern.

Wer arbeitet, soll von seinem Lohn leben können. Deshalb haben Volk und teilweise auch Parlamente in mehreren Kantonen und Städten Mindestlöhne beschlossen. Dazu gehören Genf, Neuenburg, Waadt und das Tessin, aber auch die Städte Zürich, Winterthur und Luzern. Das ist der Mehrheit im nationalen Parlament ein Dorn im Auge. Sie hat in der Sommersession beschlossen, die demokratischen Entscheide in den Kantonen und Städten zu übersteuern. Bestehende Mindestlöhne sollen im Gastgewerbe, in der Reinigung, bei Coiffeuren, bei Bäckereien und in anderen Tieflohnbranchen nicht mehr an die Teuerung angepasst werden. Neue Mindestlöhne will das Parlament in diesen Branchen gleich ganz verbieten. Betroffen wären Tausende Arbeitnehmende, die bereits heute Mühe haben, mit ihrem Lohn über die Runden zu kommen.
Lohnangriff im Auftrag der Wirte
Bundesbern handelt im Auftrag der Wirte: Im Gastgewerbe gibt es viele Betriebe, die mit Armutslöhnen Geld verdienen. Die Wirte wehren sich seit Jahren gegen bessere Löhne. Und sie blockieren Mindestlöhne, wo sie können. Diese Haltung beschränkt sich leider nicht nur aufs Gastgewerbe. Auch Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, sagt unverblümt: «Ein rein existenzsichernder Lohn ist nicht die Aufgabe der Arbeitgeber.» Mit anderen Worten: Wenn es dem Geschäft nützt, müssen sich Arbeitnehmende mit weniger begnügen.
Dabei sind Mindestlöhne eine Erfolgsgeschichte: Wo sie eingeführt werden, gibt es weniger Armutslöhne, ohne dass die Arbeitslosigkeit steigt. Arbeitnehmende haben dank Mindestlöhnen mehr zum Leben. Das zeigen nicht nur zahlreiche Beispiele aus dem Ausland. Auch die Erfahrungen in der Schweiz sprechen eine klare Sprache. Allein dank dem Genfer Mindestlohn haben rund 15 000 Beschäftigte im Verkauf, in der Reinigung und in anderen Tieflohnbranchen höhere Löhne erhalten.
Lokale Mindestlöhne machen Gesamtarbeitsverträge (GAV) nicht überflüssig. Denn GAV bestimmen weit mehr als das absolute Lohnminimum. Sie regeln auch Mindestlöhne für Gelernte, Arbeitszeiten, Lohnkontrollen, Weiterbildungen und vieles andere. GAV schaffen geordnete Verhältnisse in den Branchen. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. Mindestlöhne sind deshalb keine Gefahr für die GAV und die Sozialpartnerschaft. Der Lohnangriff aus Bundesbern ist aber eine Gefahr für Arbeitnehmende mit GAV. Denn genau für sie sollen die Mindestlöhne künftig nicht mehr gelten.
Angriff auf Volksentscheide
Mindestlöhne entlasten die Allgemeinheit: Weniger Armutslöhne bedeuten weniger Sozialhilfe und Prämienverbilligungen. Die Kantone und Gemeinden müssen nicht mehr für die Tiefstlöhne der Arbeitgeber aufkommen. Der Lohnangriff stellt das alles infrage. Nur damit unverbesserliche Arbeitgeber auf Kosten von Arbeitnehmenden mit tiefen Löhnen und der Allgemeinheit Gewinne machen können.
Sozialpolitik ist Aufgabe der Kantone und Gemeinden. Deshalb dürfen sie Mindestlöhne erlassen, um Erwerbsarmut zu verhindern. Das Parlament nimmt mit seinem Entscheid den Kantonen und Gemeinden ein Instrument, um flächendeckend gegen Armutslöhne vorzugehen. Bundesbern überschreitet damit nicht nur seine Kompetenzen, sondern verursacht auch Mehrausgaben auf lokaler Ebene. Denn mehr Armutslöhne bedeuten Mehrausgaben für Sozialhilfe und Prämienverbilligungen. Kurz: Bundesbern diktiert, die Kantone und Städte zahlen.
Wir Gewerkschaften wehren uns gegen den Lohnangriff und haben das Referendum ergriffen. Volksentscheide müssen gelten. Kantone brauchen ihre sozialpolitischen Instrumente und Handlungsspielräume. Und wer arbeitet, muss von seinem Lohn leben können.







